Ihr Anliegen zur privaten Altersvorsorge: Begünstigte:n ändern (Bezugsrecht)

Eine Bezugsberechtigung in einer Lebens- oder Rentenversicherung gibt an, wer im Todesfall der versicherten Personen die Auszahlung erhalten soll. Das kann ein Unternehmen oder eine bestimmte Person sein, zum Beispiel ein Familienmitglied oder Freunde. Sie können die Bezugsberechtigung Abschluss des Vertrags festlegen oder sich auch erst später entscheiden. 

Man unterscheidet zwischen einem widerruflichen und einem unwiderruflichen Bezugsrecht.

Bei einem widerruflichen Bezugsrecht können der:die Versicherungenehmer:in jederzeit Änderungen vornehmen, ohne dass die Begünstigten einbezogen werden. Erst im Todesfall der versicherten Person haben die Begünstigten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann von der:die Versicherungenehmer:in ohne Zustimmung der Begünstigten nicht mehr geändert werden. Die Ansprüche auf Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an die Begünstigten über.

 

Begünstigte:n/ Bezugsrecht ändern

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