neue leben telegramm: Gesetzliche Änderungen
|
Zum Download
|
|
|
|
|
|
Wir stellen Ihnen auch gern weiteres Material zur Verfügung.
|
|
Mehr Altersvorsorge für Hartz IV-Empfänger
Der Bundestag hat am 05.03.2010 das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungs-Systeme beschlossen: Das Schonvermögen für Altersvorsorge wurde in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB II von 250 auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr verdreifacht. Unter Schonvermögen versteht man den Betrag an Rücklagen, der beim Bezug von Arbeitslosengeld II unangetastet bleibt. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersparte unwiderruflich der Altersvorsorge dient. Der GDV begrüßt die Entscheidung und die konsequente Regelung zur Stärkung der privaten Altersvorsorge. Hartz IV-Empfänger müssen so seltener als bisher auf die Ersparnisse zurückgreifen. Der Bundesrat muss den Gesetzesänderungen noch zustimmen.
Weniger Erbschaftsteuer auf Lebensversicherung
Aus aktuellen gleich lautenden Erlässen der obersten Finanzbehörden der Länder geht hervor, dass im Erbfall Leistungen aus einer Lebensversicherung nicht komplett versteuert werden müssen, wenn Erben einen Teil der Prämien selbst gezahlt haben. Bislang wurde unabhängig von möglicherweise durch die Erben übernommene Beiträge der komplette Auszahlungsbetrag auf die Erbschaftssteuer angerechnet. Durch diesen Erlass ist es nun möglich, die erhaltene Summe zu trennen in Anteile, die der Verstorbene und die der Nachkomme angespart hat. Diese günstige Neuregelung gilt auch, wenn ein noch nicht fälliger Versicherungsvertrag verschenkt wird.

